Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Mietbedingungen

1. Mietgegenstand

Der Vermieter vermietet an den Mieter für die angegebene Vertragsdauer das im anliegenden Mietvertrag beschriebene Objekt zur Nutzung für Urlaubszwecke. Jede Überlassung an Dritte (z.B. Untervermietung) ist nicht zulässig. Die Belegung ist nur mit der maximalen Personenzahl zulässig, die im Mietvertrag ausgewiesen ist.

2. Mietpreis und Nebenkosten

In dem vereinbarten Gesamtmietpreis sind alle Nebenkosten enthalten, soweit diese nicht nach Verbrauch berechnet werden oder sich die Nebenkosten auf Zusatzleistungen beziehen, die der Mieter freiwillig in Anspruch nehmen kann.

3. Mietdauer

Am Anreisetag wird das Mietobjekt dem Mieter ab 15:00 Uhr im vertragsmäßigen Zustand zur Verfügung stehen. Sollte die Anreise nach 18:00 Uhr erfolgen, so wird der Mieter dem Vermieter dies unverzüglich mitteilen. 

Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 10.00 h geräumt und im besenreinen Zustand zur Verfügung stellen. Dabei wird der Mieter noch folgende Arbeiten selbst erledigen:

• Abziehen der Bettwäsche

• Spülen des Geschirrs und

• Entleeren der Papierkörbe und Mülleimer.

4. Rücktritt durch den Mieter

Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Stornogebühren werden gemäß Vertrag erhoben. 

 

Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen. Sie schützt den Mieter im Fall eines Reiserücktritts bei Tod, schwerem Unfall oder plötzlicher Erkrankung des Mieters oder seiner nächsten Angehörigen vor den Kosten des Rücktritts. Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint. Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt entstehenden Mehrkosten.

5. Kündigung durch den Vermieter

Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter die vereinbarten Zahlungen (An- und Restzahlung) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Fall kann der Vermieter von dem Mieter pauschalen Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns entsprechend Ziffer 4 der Allgemeinen Mietbedingungen verlangen.

6. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Im Übrigen wird die Haftung des Vermieters ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Ausgeschlossen wird insbesondere auch die Haftung des Vermieters gem. § 538 BGB. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung, etc.).

7. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für jede Beschädigung der Mieträume und des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern verursacht worden ist. Der Mieter hat zu beweisen, dass ein Verschulden bei der Entstehung von Schäden durch Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht oder durch unsachgemäße Behandlung technischer Anlagen bzw. Einrichtungen nicht vorgelegen hat. Dies gilt nicht für Schäden an Räumen, Einrichtungen und Anlagen, die nicht dem alleinigen Risikobereich des Mieters oder seiner Begleitpersonen unterliegen.

 

Jeden in den Mieträumen entstehenden Schaden hat der Mieter soweit er nicht selbst zu dessen Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.

 

In Spülsteine, Ausgussbecken und Toiletten dürfen keine Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten für die Instandsetzung.

 

Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter über Beanstandungen an der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung oder Schadenersatz) zu.

 

Der Mieter ist verpflichtet, für die elektronischen Geräte (wie z.B. Waschmaschine, Backofen, Herd, Fernseher etc.) die Gebrauchsanleitung vor Inbetriebnahme zu lesen.

8. Tierhaltung

Die Tierhaltung ist nur in den ausdrücklich für Tiere zugelassenen Lofts, bzw. Wohnungen erlaubt.

9. Veränderungen an und in den Mieträumen durch den Mieter

Veränderungen an und in den Mieträumen (insbesondere Um- oder Einbauten, Installationen und Veränderungen an den technischen Einrichtungen etc.) sowie Reparaturarbeiten jedweder Art dürfen durch den Mieter nur nach ausdrücklicher Erlaubnis des Vermieters vorgenommen werden.

10. Änderungen des Vertrages

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sowie alle rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform. Es ist untersagt, Änderungen an der Anzahl der anreisenden Personen vorzunehmen. Sollten mehr Personen als vorgesehen das Objekt nutzen, so behalten wir uns vor, nachträglich Nebenkosten zu erheben.

11. Hausordnung

Die gegenseitige Rücksichtnahme erfordert es:

 

a) jedes störende Geräusch, namentlich das starke Türwerfen und solche Tätigkeiten, die andere Mitbewohner durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden.

 

b) Lärm in der Zeit von 22.00 h bis 08.00 h und von 13.00 h bis 15.00 h zu unterlassen. Rundfunk-, Fernseh- und Phonogeräte sind nur auf Zimmerlautstärke einzustellen.

12. Internetnutzung

Dem Mieter wird ein kostenloser W-Lan Anschluss zur Verfügung gestellt. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass er oder seine Mitreisenden keine unerlaubte Handlungen über diesen Anschluss tätigt. Der Mieter stellt den Vermieter im Schadensfall frei. Der Vermieter darf im Schadenfall die notwendigen Daten zu Schadensverfolgung weitergeben.